Sportpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion
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- Förderung des Schulsports durch Zuschüsse zum Bau von Schulsportstätten
- Förderung des Leistungs-, Breiten- und Freizeitsportes durch den Einsatz von qualifizierten Übungsleitern und der Unterstützung der Jugendarbeit in den Sportvereinen
- Förderung des Hochleistungs- und Spitzensportes durch Unterstützung der Leistungsträger unseres Landes in nationalen und internationalen Wettkämpfen
Soll die Bayerische Grenzpolizei wieder abgeschafft werden?
Thema
Soll die Bayerische Grenzpolizei wieder abgeschafft werden?
Manfred Ländner, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags:
Nein. „Bayerische Grenzpolizei“ bedeutet die weitere Spezialisierung und Aufstockung der bisherigen Schleierfahndung in einer eigenen Organisationseinheit. Der Schutz der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität. Gerade im Umfeld der Grenze gilt es, aufmerksam zu sein: Illegale Einreise, Schleuserkriminalität, Drogeneinfuhr und Verbringung von gestohlenem Diebesgut müssen erschwert und nachhaltig verfolgt werden. In den ersten Wochen gab es bereits über 500 Fahndungstreffer. Die Grenzpolizei schreckt Kriminelle, Schlepper und Schleuser ab. Das bedeutet mehr Sicherheit im grenznahen Raum – und damit für ganz Bayern. Europa lebt von Freiheit, aber auch von Schutz und Stabilität. Auf Drängen der CSU wird inzwischen international mehr für die Kontrolle der Außengrenze getan. Es bleibt aber notwendig, unsere Binnengrenzen zu sichern. Die Grenzpolizei unterstützt die Bundespolizei und kontrolliert eigenständig an der Grenze und im grenznahen Bereich. Das sorgt für hohe Präsenz und ein engmaschiges Kontrollnetz. Bayern ist das sicherste Bundesland, und nirgendwo ist die Aufklärungsquote höher. Diesen hohen Standard wollen wir als CSU halten. Spezialisierungen und Fortbildungen für die Aufgaben im Umfeld der Grenze sind sachgerecht – und die Erfolge der Schleierfahndung sowie die sicherheitsrelevanten Herausforderungen belegen deren Notwendigkeit. Die Einsatzkräfte der Grenzpolizei erhalten moderne Hilfsmittel wie Smartphones mit einem polizeilichen Messenger-Dienst, mobile Fingerabdruckscanner sowie Wärmebild- und Nachtsichtgeräte. Insgesamt stehen in Bayern für Sach- und Bauleistungen der Polizei allein in diesem Jahr 490 Millionen Euro bereit. Zu den geplanten zusätzlichen Stellen der Polizei kommen bis 2023 insgesamt 500 weitere Stellen für die Grenzpolizei hinzu. Das sind in den fünf Präsidien mit Grenze im Schnitt je 20 Stellen pro Jahr – ein wichtiges Signal für die dortigen besonderen Aufgaben.
Nachwuchssorgen in Sportvereinen – wie kann man gegensteuern?
Thema
Nachwuchssorgen in Sportvereinen – wie kann man gegensteuern?
Berthold Rüth, Sportpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag:
Die Bevölkerung Bayerns wird bis zum Jahr 2023 weiter wachsen und bis 2032 relativ stabil bleiben. Während aber Oberbayern ein Plus von zehn Prozent erwartet, rechnen Oberfranken und Unterfranken mit einem Minus von acht beziehungsweise fünf Prozent. Die anderen Regierungsbezirke bleiben auf dem bisherigen Niveau.
Das bedeutet, dass sich auch die Zahl der jungen Menschen, die in einen Sportverein eintreten können, je nach Ortslage unterschiedlich entwickelt. Um den zahlenmäßig geringeren Nachwuchs zu gewinnen, sind attraktive sportliche Angebote und kreative Ideen der Vereine sowie die Unterstützung des Freistaats gefragt.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat auf dem Verbandstag des Bayerischen Landes-Sportverbands betont, dass die Staatsregierung daher künftig besonders Sportstätten in strukturschwächeren Regionen unterstützen wird. Seit 2013 habe der Freistaat über 300 Millionen Euro in den Sport investiert. Sein Ziel sei es, das Sportland Bayern und das Ehrenamt weiterzuentwickeln.
Im gleichen Zeitraum sind die verfügbaren regulären Sportfördermittel von 45 auf 57 Millionen Euro gestiegen – ein Plus von 25 Prozent. Für die Förderung des Sportbetriebs sowie die Vereinspauschale stellt der Freistaat noch einmal 22 Millionen Euro zur Verfügung, zudem stehen 2018 Ausgabemittel in Höhe von rund 13 Millionen Euro für den Vereins- und Verbandssportstättenbau zur Verfügung.
Außerdem haben wir den bürokratischen Aufwand beim Sportstättenbau verringert. Für Förderanträge mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250.000 Euro gibt es seit Anfang 2017 ein wesentlich einfacheres Bewilligungsverfahren. Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro entfallen die bisherigen formalen Vorgaben komplett.
Um gerade in strukturschwächeren Regionen Synergieeffekte zu ermöglichen, sind nun auch solche Sportstätten förderfähig, die von mehreren Vereinen gemeinsam genutzt werden. Darüber hinaus wurden die Fördersätze für innovative Breiten- und Leistungssportprojekte der Sportverbände von 50 auf 80 Prozent erhöht.
All das schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Vereine dem Nachwuchs beste Bedingungen bieten können!
Das neue Polizeiaufgabengesetz im Faktencheck
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Das neue Polizeiaufgabengesetz im Faktencheck
Richtig ist vielmehr: Niemand darf länger als bis zum Ablauf des folgenden Tages nach dem Ergreifen ohne richterliche Entscheidung festgehalten werden (Art. 104 GG). Weiterhin gilt also: Bei einer Ingewahrsamnahme ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung einzuholen. Selbstverständlich müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, damit die Polizei von der Befugnis der Ingewahrsamnahme Gebrauch machen kann. Allein die Tatsache, dass von einer Person eine „drohende Gefahr“ ausgeht, reicht hier gerade nicht aus, um sie in Gewahrsam zu nehmen. Des Weiteren gilt bei allem polizeilichen Handeln der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus Art. 4 PAG. Die Polizei hat bei mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen immer erst die Maßnahme zu treffen, die den Einzelnen am wenigsten beeinträchtigt. Der Gewahrsam aus präventiven Gründen wird daher als ultima ratio erst dann eingesetzt, wenn sich Überwachungsmaßnahmen, Aufenthaltsanordnungen, elektronische Aufenthaltsübewachung als nicht ausreichend erweisen, um einen gravierenden Schaden für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern. Des Weiteren hat die Polizei den Betroffenen unverzüglich dem Richter vorzuführen. Über eine Fortdauer des Gewahrsams entscheidet allein ein unabhängiges Gericht, nicht die Polizei. Allein das Gericht bestimmt auch die Dauer einer Freiheitsentziehung, die maximal vor einer erneuten Prüfung auf drei Monate angeordnet werden kann. Siehe dazu im Detail die Regelung in Art. 20 PAG. Der Betroffene bekommt einen Verfahrenspfleger zur Seite gestellt, was in der Praxis in der Regel ein Rechtsanwalt ist. Dazu verweist das PAG, wie auch das BKA-Gesetz und die Polizeigesetze aller anderen Länder auf die Regelungen des Familienverfahrensgesetzes. Im Übrigen wurden die neuen Regelungen zur Ingewahrsamnahme bereits mit der PAG-Novelle, die zum 01.08.2017 in Kraft getreten ist, ins PAG aufgenommen. Bei der parlamentarischen Abstimmung hatten sich damals die Fraktionen von SPD und FW enthalten, aber gerade nicht dagegen gestimmt.
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Sport ist mehr als eine schöne Freizeitbeschäftigung. Sport ist ein tragendes Element des öffentlichen und privaten Lebens in ganz Deutschland. Sport ist eine Querschnittsaufgabe, die in viele Politikfelder hineinreicht. Aufgrund der vielfältigen positiven Wirkungen und der enormen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Sports ist es daher richtig und wichtig, dass alle Länder den organisierten Sport in Vereinen und Verbänden intensiv fördern und unterstützen.
„Das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich ist fantastisch. Wir werden uns daher weiter für die Steigerung der Mittel der Sportförderung wie die Vereinspauschale, die Förderung des Sportstättenbaus und den Nachwuchsleistungssport einsetzen“ erklären die sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der CDU-/CSU-Landtagsfraktionen bei ihrer Tagung heute in München. Gastgeber ist Berthold Rüth, sportpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Die Tagungsteilnehmer betonen darüber hinaus, dass Sport inzwischen ein relevanter Wirtschafts- und Standortfaktor für unsere Kommunen ist.
Nicht nur der Breitensport ist allen sportpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der CDU/CSU in Bund und Ländern ein großes Anliegen, sondern auch der Nachwuchsleistungssport. Daher war ein großes Thema der Sprechertagung auch die Spitzensportreform des Bundes. „Mit gezielter kontinuierlicher Sportförderung sind bei olympischen Spielen und Meisterschaften auch Erfolge erzielbar. Es ist daher wichtig, dass der Bund mehr Geld zur Verfügung stellt“, sind sich die sportpolitischen Sprecher einig. Die Reform könne daher erst beschlossen werden, wenn die finanzielle Ausgestaltung geklärt sei.
Die Tagungsteilnehmer weiter: „Der sportliche Wettkampf in der digitalen Welt der Computerspiele begeistert weltweit immer mehr Menschen. Wir begrüßen daher, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) über eSport als Sportart diskutiert. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird zu Recht darauf hingewiesen, dass eSport wichtige Fähigkeiten schult, die nicht nur in der digitalen Welt von Bedeutung sind. Allerdings ist es keine politische Entscheidung, eSport als Sportart anzuerkennen, sondern die Entscheidung der unabhängigen Sportbewegung.“
Dr. Florian Herrmann und Berthold Rüth: Glückwunsch an alle Teilnehmer der Olympischen Winterspiele – Erfolg der bayerischen Athleten kommt nicht von ungefähr
Pressemeldung
Dr. Florian Herrmann und Berthold Rüth: Glückwunsch an alle Teilnehmer der Olympischen Winterspiele – Erfolg der bayerischen Athleten kommt nicht von ungefähr
„Wir gratulieren allen Teilnehmern der Olympischen Winterspiele 2018 in Pyeongchang und freuen uns natürlich besonders über die vielen Erfolge bayerischer Athleten“, so Dr. Florian Herrmann, Vorsitzender des Ausschusses Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags, und Berthold Rüth, sportpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, zum heutigen Ende der Winterspiele. Die Erfolge bayerischer Olympioniken kommen für beide nicht von ungefähr.
„Eine Medaille bei Olympischen Spielen ist der Lohn jahrelanger harter Arbeit der Athleten und ihrer Trainer. Der auffallend hohe Anteil erfolgreicher Teilnehmer aus Bayern zeigt dabei deutlich, dass die Sportförderung im Freistaat hervorragend funktioniert“, stellt Herrmann fest.
Oliver Jörg und Bernd Kränzle: Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes ist ein deutliches Signal für den Spitzensport
Pressemeldung
Oliver Jörg und Bernd Kränzle: Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes ist ein deutliches Signal für den Spitzensport
„Mit dem neu gefassten Hochschulzulassungsgesetz können die Hochschulen unsere Spitzensportler in Bayern nun noch gezielter in ihrem gesamten Studienverlauf unterstützen“, erklärt Bernd Kränzle, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft und Kunst der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Die Fraktion hat den Gesetzentwurf heute in erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags eingebracht.
„Die Spitzensportler verdienen unsere Unterstützung, denn sie prägen den positiven Ruf Bayerns und Deutschlands in herausragender Weise. Im besten Fall sind sie Sympathiebotschafter unseres Landes“, so Kränzle. „Spitzensport setzt eine weit überdurchschnittliche zeitliche Beanspruchung voraus“, ergänzt Oliver Jörg, Vorsitzender des Arbeitskreises für Wissenschaft und Kunst der Landtags-CSU. Jörg weiter: „Für angehende junge Spitzensportler ist es daher schwer, ein vergleichbares Leistungsniveau in Schule und Studium zu erreichen wie ihre Altersgenossen, die sich mit vollem Zeitbudget ihrer Schul- oder Berufsausbildung, beziehungsweise dem Studium widmen können.“
Gerade in Disziplinen, in denen nicht zu erwarten ist, dass mit dem Spitzensport in aktiver Zeit auch Spitzengehälter zu verdienen sind, wie dem Kanusport oder dem Schwimmen, sei es für die jungen Leute besonders wichtig, sich eine beruflichen Weg für die späteren Jahre aufzubauen. „Mit dem neuen Gesetzentwurf wird den Hochschulen in Bayern nun die Möglichkeit eingeräumt, die Spitzensportler sowohl bei der Zulassung zum Erststudium als auch beim Zugang zu weiterführenden Studiengängen wie dem Master noch besser zu unterstützen. So wird eine bisherige Lücke im Gesetz nach der Umsetzung des Bolognaprozesses geschlossen“, erläutert Kränzle. Zukünftig können Spitzensportler nicht nur zum Beginn des Studiums besonders berücksichtigt werden, sondern auch bei Aufnahme eines Masterstudiengangs.
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Berthold Rüth
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